UNESCO-Welterbe-Bewerbung auf gutem Weg

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Franckesche Stiftungen schließen erfolgreich das »Preliminary Assessment« ab.

Die Fassade des Historischen Waisenhauses

Die Franckeschen Stiftungen haben im Verfahren zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste einen bedeutenden Erfolg erzielt. Der Internationale Denkmalrat ICOMOS bestätigt in einem Zwischenbericht, dass die Stiftungen das Potenzial besitzen, den geforderten »Outstanding Universal Value« (OUV) nachzuweisen – eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung als Welterbe.

Damit ist das mehrjährige sogenannte »Preliminary Assessment« erfolgreich abgeschlossen. Die Franckeschen Stiftungen sind die erste Stätte in Deutschland, die dieses neue Verfahren erfolgreich durchlaufen hat.

Stiftungsdirektorin Dr. Marianne Schröter sagt: »Der Zwischenbescheid von ICOMOS ist für die Franckeschen Stiftungen ein großer Erfolg. Er bestätigt die internationale Anerkennung der herausragenden Bedeutung der Franckeschen Stiftungen in der Geschichte der Sozial- und Bildungsarchitektur. Franckes Ansatz der bestmöglichen Bildung für alle trägt bis heute. Nun haben wir die Möglichkeit, die nächsten Schritte im Antragsprozess zu planen.« 

Besonderer Dank gilt dem Auswärtigen Amt und dem Land Sachsen-Anhalt, das die Bewerbung von Anfang an engagiert unterstützt hat.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra begrüßt die nun vorgelegten Ergebnisse des ICOMOS-Zwischenberichts zum »Preliminary Assessment«: »Die UNESCO-Stätten Sachsen-Anhalts sind herausragende kulturelle Zeugnisse – und sie stehen für Ideen, die die Welt verändert haben. Auch die Franckeschen Stiftungen sind ein solcher Ort epochemachender Ideen. Ich freue mich sehr, dass diese traditionsreiche Einrichtung in den vergangenen Jahren wichtige Schritte auf dem Weg zur Anerkennung als UNESCO-Welterbe machen konnte. Bei diesen Bemühungen unterstützt das Land die Franckeschen Stiftungen nach Kräften.«