Gebührenordnung

In Ergänzung der Benutzerordnung vom 01.10.2019 wird folgende Gebührenordnung erlassen:

1. Grundsätze
1.1
Für die Leistungen des Studienzentrums August Hermann Francke, des Ausstellungsbüros und des Bereiches Öffentlichkeitsarbeit werden die in den nachfolgenden Punkten aufgeführten Gebühren erhoben.
1.2
Gebührenpflichtig sind alle Nutzer, die Leistungen der im Punkt 1.1 genannten Bereiche in Anspruch nehmen oder veranlasst haben.
1.3
Die Gebühren werden mit der Erbringung der Dienstleistung, spätestens vier Wochen nach Rechnungseingang, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
1.4
Auf Wunsch erhalten die Benutzer einen Kostenvoranschlag über die mit der beabsichtigten Leistung verbundenen vorhersehbaren Kosten.
1.5
Die Erbringung der Leistungen kann von der vorherigen Entrichtung der Gebühr abhängig gemacht werden.
1.6
Die Gebühren sind auch dann zu entrichten, wenn der Benutzer bestellte Leistungen nicht in Anspruch genommen hat oder die Recherche nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat.
1.7
Sollten einzelne Leistungen nicht in dieser Ordnung geregelt sein, so werden kostendeckende Gebühren erhoben.

2. Auskünfte und Reproduktionen
2.1
Schriftliche Fachauskünfte und Recherchen sind bis zu einer Bearbeitungsdauer von einer halben Stunde gebührenfrei, danach werden berechnet: pro halbe Stunde 10,00 €
2.2   
Reproduktionen
Für Reproduktionen, die vom Studienzentrum angefertigt werden, ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular (Fotoauftrag) ist im Lesesaal oder über die Homepage der Franckeschen Stiftungen erhältlich.
   2.2.1
   Grundentgelt pro Auftrag: 5,00 €
   2.2.2
   Digitalisierung
   pro Digitalisat (JPG oder PDF): 0,50 €
   pro hochauflösendem Digitalisat (TIFF): 3,00 €
   2.2.3  
   Ausgabe in elektronischer Form (inkl. online-Versand oder Datenträger):  3,00 €
   2.2.4
   Ausgabe in analoger Form auf Normalpapier
   bis DIN A4 s/w                            0,50 €
   bis DIN A3 s/w                            0,80 €
   bis DIN A4 farbig                         1,00 €
   bis DIN A3 farbig                         1,50 €
   2.2.5
   Papierkopie
   bis DIN A4 s/w                            0,10 €
   bis DIN A3 s/w                            0,30 €
   2.2.6
   Aufsatzbestelldienst
   pro Aufsatz bis 20 Seiten           3,00 €
   jede weitere Seite                      0,10 €

3. Veröffentlichungen von Reproduktionen
Die Veröffentlichung von Reproduktionen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die in Punkt 1.1 aufgeführten Bereiche der Franckeschen Stiftungen. Dafür werden folgende Gebühren erhoben:
3.1
Einmalige Wiedergabe / Veröffentlichung in Printmedien, Filmen, Fernsehsendungen, Onlineangeboten, Ausstellungen, Werbung, Präsentationen je Reproduktionseinheit

für kommerzielle Zwecke   ab 100,00 €
für wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Zwecke 30,00 €
für Ausstellungszwecke   30,00 €

3.2
Neuauflagen, Nachdrucke, Übersetzungen, Lizenzausgaben, bei wiederholter Ausstrahlung oder Verwertung in Online-Angeboten                                                 50% der jeweiligen Gebühr
3.3
Bestehen zusätzliche Urheberrechte auf Reproduktionen, ist die Veröffentlichungsgenehmigung durch den Nutzer beim Urheber einzuholen. Dabei anfallende Kosten sind gesondert an den Urheber zu erstatten.

4. Erstattung von Auslagen
4.1  
Entstehen den Franckeschen Stiftungen bei der Durchführung einer beauftragten Dienstleistung Auslagen, so hat der Gebührenschuldner sie zu erstatten. Als Auslagen werden insbesondere Portokosten und sonstige Kosten für die Versendung (z. B. Verpackung, Versicherung) erhoben.
4.2
Bei Geldüberweisungen in Fremdwährung trägt der Gebührenschuldner anfallende Bankgebühren.

5. Ausleihe von Objekten
5.1  
Ausleihgebühr pro Objekt: 30,00 €

6. Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Franckeschen Stiftungen
6.1
Foto- oder Filmaufnahmen, die nicht-privaten Zwecken dienen, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Franckeschen Stiftungen.
6.2
Für nicht-private Foto- oder Filmaufnahmen auf dem Gelände, vom Altan des Historischen Waisenhauses, in der Kunst- und Naturalienkammer oder in der Kulissenbibliothek sowie in allen anderen Räumlichkeiten der Franckeschen Stiftungen werden folgende Gebühren erhoben:

für kommerzielle Zwecke   ab 100,00 €
für wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Zwecke 30,00 €
für Ausstellungszwecke   30,00 €

7. Besondere Entgelttatbestände
7.1
Bei Beschädigung und / oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen werden anfallende Reparatur- und Ersatzkosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
7.2
Bei Verlust eines Schließfachschlüssels werden alle anfallenden Kosten für die Öffnung, den Kauf und Einbau eines neuen Schlosses inklusive Schlüssel in Rechnung gestellt.
7.3
Bei Beschädigung und / oder Zerstörung von Bibliotheks- und Archivgut sowie Objekten im Ausstellungsbereich wird die Restaurierung oder der Wiederbeschaffungswert dem Verursacher in Rechnung gestellt.
7.4
Für alle unter den Punkten 7.1 bis 7.3 aufgeführten Tatbestände wird eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 30 € erhoben.

8. Gebührenbefreiung
8.1
Auf eine Gebührenerhebung kann im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit auf Antrag verzichtet bzw. die Gebühr reduziert werden. Ein Anspruch auf Gebührenverzicht oder -ermäßigung besteht nicht.
8.2.
Die Gebührenfreiheit entbindet nicht von der Erstattung fälliger Auslagen.

9. Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt am 01.03.2020 in Kraft.

Dr. Thomas Müller-Bahlke, Direktor