Öffnungszeiten und Preise

Besucher der Beibliothek vor dem geöffneten Tor des Kulissenmagazins.

Öffnungszeiten

Infozentrum und Ausstellungen

Di–So, feiertags 10:00–17:00 Uhr
außer am 24./25./26.12., 31.12./1.1.

Mo–Do 7:30–16:30 Uhr
Fr 7:30–13:30 Uhr

Mo–Fr 10:00–17:00 Uhr

Lesesaal
Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr

(24.12.2021–31.1.2022 Betriebsruhe)

Bürozeiten Servicebüro

Mo–Do 10:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr.
Oder vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Informationen zu Schließtagen finden Sie aktuell auf unserer Webseite

Unser Kinderhort hat wochentäglich von 12:00–18:00 Uhr geöffnet.
In den Ferien betreuen wir die Kinder zwischen 7:00 und 17:00 Uhr.

Informationen zu Schließtagen finden Sie aktuell auf unserer Webseite.

Mo–Fr 14:00–18:00 Uhr.
Freie Spielzeit 14:00–16:00 Uhr

In den Winterferien: 15:00 –18:00 Uhr

Mo–Fr 6:30–17:30 Uhr
Bitte beachten Sie die Schließtage, die wir aktuell auf unserer Webseite bekanntgeben.

Mo–Fr 6:30–17:30 Uhr
Bitte beachten Sie die Schließtage, die wir aktuell auf unserer Webseite bekanntgeben.

Mo–Fr 6:30–17:00 Uhr
Bitte beachten Sie die Schließtage, die wir aktuell auf unserer Webseite bekanntgeben. 

Mo–Fr 13:00–18:00 Uhr
Änderungen bei den Ferienöffnungszeiten geben wir rechtzeitig in den Neuigkeiten des TiQ's bekannt!

Preise Museum und Veranstaltungen

Eintrittskarten Erwachsene: 8 Euro

ermäßigte Karten: 5 Euro
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei

regelmäßige Führung jeweils am Sonnabend

2 Euro/ Person zzgl. der Eintrittskarte

angemeldete Gruppenführungen

40 Euro/ Gruppe zzgl. der Eintrittskarte/ Person

Bitte beachten Sie zudem die Hinweise auf den jeweiligen Veranstaltungsseiten oder fragen Sie gerne die Kolleginnen im Infozentrum.

Nutzen Sie auch die Halle Card! Eine Karte für die ganze Stadt. Museen. Stadtrundgang. Zoobesuch. Bus und Bahn. Alle Informationen unter https://verliebtinhalle.de/tourismus/halle-card

Programm des Pflanzgartens

Die Angebote im Rahmen des Projektes  »Bildung für Nachhaltigkeit« sind kostenlos. 

Programm Vermittlung-Museum und Sammlungen

Vormittags sind Schulklassen eingeladen, die Ausstellungen in den Franckeschen Stiftungen zu entdecken.

Für die Gruppen gelten Staffelpreise:

15 Euro (bis max. 15 SchülerInnen, Begleitpersonen frei)

30 Euro (bis max. 30 SchülerInnen, Begleitpersonen frei)

Die Preise für Führungen durch die Sonderausstellungen finden Sie auf den jeweiligen Veranstaltungsseiten.

Familiensonntag im Krokoseum

8 Euro / Familie (inkl. Ausstellungsbesuch)

Familienkompetenzzentrum für Bildung und Gesundheit

Einzelförderung für SchülerInnen: 15 Euro/Stunde
Der Einsatz eines Bildungsgutscheins ist möglich.

 

Sonstige Preise

Vermietung

Bitte senden Sie Ihre Anfrage an die KollegInnen im Tagungsbüro, die sich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details zu klären. Anschließend machen wir Ihnen ein passgenaues Angebot.

Gebührenordnung

In Ergänzung der Benutzerordnung vom 01.10.2019 wird folgende Gebührenordnung erlassen:

1. Grundsätze

1.1       Für die Leistungen des Studienzentrums August Hermann Francke, des Ausstellungs­büros und des Bereiches Öffentlichkeitsarbeit werden die in den nachfolgenden Punkten aufgeführten Gebühren erhoben.

1.2       Gebührenpflichtig sind alle Nutzer, die Leistungen der im Punkt 1.1 genannten Bereiche in Anspruch nehmen oder veranlasst haben.

1.3       Die Gebühren werden mit der Erbringung der Dienstleistung, spätestens vier Wochen nach Rechnungseingang, ohne Abzug zur Zahlung fällig.

1.4       Auf Wunsch erhalten die Benutzer einen Kostenvoranschlag über die mit der beab­sichtigten Leistung verbundenen vorhersehbaren Kosten.

1.5       Die Erbringung der Leistungen kann von der vorherigen Entrichtung der Gebühr abhängig gemacht werden.

1.6       Die Gebühren sind auch dann zu entrichten, wenn der Benutzer bestellte Leistungen nicht in Anspruch genommen hat oder die Recherche nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat.

1.7       Sollten einzelne Leistungen nicht in dieser Ordnung geregelt sein, so werden kosten­deckende Gebühren erhoben.

2. Auskünfte und Reproduktionen

2.1       Schriftliche Fachauskünfte und Recherchen sind bis zu einer Bearbeitungsdauer von einer halben Stunde gebührenfrei, danach werden berechnet: pro halbe Stunde 10,00 €

2.2       Reproduktionen

Für Reproduktionen, die vom Studienzentrum angefertigt werden, ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular (Fotoauftrag) ist im Lesesaal oder über die Homepage der Franckeschen Stiftungen erhältlich.

2.2.1    Grundentgelt pro Auftrag 5,00 €

2.2.2    Digitalisierung
            pro Digitalisat (JPG oder PDF) 0,50 €
            pro hochauflösendem Digitalisat (TIFF) 3,00 €

2.2.3    Ausgabe in elektronischer Form (inkl. online-Versand oder Datenträger) 3,00 €

2.2.4    Ausgabe in analoger Form auf Normalpapier

             bis DIN A4 s/w  0,50 €
             bis DIN A3 s/w  0,80 €
             bis DIN A4 farbig 1,00 €
             bis DIN A3 farbig 1,50 €

2.2.5    Papierkopie

            bis DIN A4 s/w 0,10 €
            bis DIN A3 s/w 0,30 €

2.2.6    Aufsatzbestelldienst
           pro Aufsatz bis 20 Seiten 3,00 €
           jede weitere Seite 0,10 €

3. Veröffentlichungen von Reproduktionen

Die Veröffentlichung von Reproduktionen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die in Punkt 1.1 aufgeführten Bereiche der Franckeschen Stiftungen. Dafür werden folgende Gebühren erhoben:

3.1       Einmalige Wiedergabe / Veröffentlichung in Printmedien, Filmen, Fernsehsendungen, Onlineangeboten, Ausstellungen, Werbung, Präsentationen je Reproduktionseinheit

  • für kommerzielle Zwecke ab 100,00 €
  • für wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Zwecke 30,00 €
  • für Ausstellungszwecke 30,00 €

3.2       Neuauflagen, Nachdrucke, Übersetzungen, Lizenzausgaben, bei wiederholter Aus­strahlung oder Verwertung in Online-Angeboten 50% der jeweiligen Gebühr

3.3       Bestehen zusätzliche Urheberrechte auf Reproduktionen, ist die Veröffentlichungsgenehmigung durch den Nutzer beim Urheber einzuholen. Dabei anfallende Kosten sind gesondert an den Urheber zu erstatten.

4. Erstattung von Auslagen

4.1       Entstehen den Franckeschen Stiftungen bei der Durchführung einer beauftragten Dienstleistung Auslagen, so hat der Gebührenschuldner sie zu erstatten. Als Auslagen werden insbesondere Portokosten und sonstige Kosten für die Versendung (z. B. Ver­packung, Versicherung) erhoben.

4.2       Bei Geldüberweisungen in Fremdwährung trägt der Gebührenschuldner anfallende Bankgebühren.

5. Ausleihe von Objekten

5.1       Ausleihgebühr pro Objekt  30,00 €

6. Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Franckeschen Stiftungen

6.1       Foto- oder Filmaufnahmen, die nicht-privaten Zwecken dienen, bedürfen der vor­herigen schriftlichen Genehmigung durch den Bereich Kommunikation und Veranstaltungen der Franckeschen Stiftungen.

6.2       Für nicht-private Foto- oder Filmaufnahmen auf dem Gelände, vom Altan des Histori­schen Waisenhauses, in der Kunst- und Naturalienkammer oder in der Kulissen­bibliothek sowie in allen anderen Räumlichkeiten der Franckeschen Stiftungen werden folgende Gebühren erhoben:

  • für kommerzielle Zwecke ab 100,00 €
  • für wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Zwecke  30,00 €
  • für Ausstellungszwecke 30,00 €

7. Besondere Entgelttatbestände

7.1       Bei Beschädigung und / oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen werden anfallende Reparatur- und Ersatzkosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

7.2       Bei Verlust eines Schließfachschlüssels werden alle anfallenden Kosten für die Öff­nung, den Kauf und Einbau eines neuen Schlosses inklusive Schlüssel in Rechnung gestellt.

7.3       Bei Beschädigung und / oder Zerstörung von Bibliotheks- und Archivgut sowie Objekten im Ausstellungsbereich wird die Restaurierung oder der Wieder-beschaffungswert dem Verursacher in Rechnung gestellt.

7.4       Für alle unter den Punkten 7.1 bis 7.3 aufgeführten Tatbestände wird eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 30 € erhoben.

8. Gebührenbefreiung

8.1       Auf eine Gebührenerhebung kann im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit auf Antrag verzichtet bzw. die Gebühr reduziert werden. Ein Anspruch auf Gebührenverzicht oder -ermäßigung besteht nicht.

8.2.      Die Gebührenfreiheit entbindet nicht von der Erstattung fälliger Auslagen.

9. Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am 01.03.2020 in Kraft.