Barrierefreiheit

Außenansicht der barocken Fassade des Historischen Waisenhauses der Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale) mit symmetrischer Fensteranordnung und markantem Mittelrisalit.
Uwe GaaschFassade des Historischen Waisenhauses der Franckeschen Stiftungen

Alle Fragen zu den barrierefreien Zugängen während des Besuchs der Ausstellungen oder einer Veranstaltung der Franckeschen Stiftungen beantworten Ihnen die Kolleg:innen im Informationszentrum im Francke-Wohnhaus. Melden Sie sich gerne rechtzeitig, um Ihren Besuch gemeinsam zu planen.

Barrierefreiheit auf einen Blick

Allgemeine Hinweise zu den örtlichen Voraussetzungen

– Alle für Gäste nutzbaren Räume sind stufenlos, über Rampen oder Aufzüge erreichbar.
– 90 cm Mindestbreite aller Durchgänge/Türen
– Öffentliches WC für Menschen mit Beeinträchtigungen
– Assistenzhunde willkommen (nach Absprache)
– Hilfsmittel in den Ausstellungen: Hörstationen, QR Codes, Filme

Parkplätze

Öffentliche Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen sind in der nahen Umgebung vorhanden. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis dürfen überall auf dem Gelände parken. Bitte hinterlegen Sie Ihren Ausweis sichtbar hinter der Windschutzscheibe.

Melden Sie sich im unserem Informationszentrum für nähere Informationen.
Franckeplatz 1, Haus 28
Tel.: +49(0) 345 21 27 400

Informationen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlnutzer:innen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung »Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung«. Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

Informationen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung und gehörlose Menschen

  • Es gibt einen optisch deutlich wahrnehmbaren Feueralarm in den Gebäuden.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Informationen zu den Exponaten sind fotorealistisch dargestellt.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Informationen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und blinde Menschen

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung (Längsneigungen von bis zu 12% vorhanden).
  • Die Eingänge sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind meist visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar.
  • Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind meist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

Informationen für Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen

  • Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
  • Name bzw. Logo der Gebäude sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es stehen vor Ort keine Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
  • Informationen zu den Exponaten sind fotorealistisch dargestellt.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.
  • Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.

Wir bieten Ihnen auf der Webseite eine Information über die Franckeschen Stiftungen in leichter Sprache sowie mehrere Audioführungen an. Gemeinsam mit Partnern in der Region wollen wir das Angebot zukünftig auch auf unsere Ausstellungen ausdehnen. Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren.

Webauftritt

Die Franckeschen Stiftungen sind bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) »Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen« barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben. Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfolgte anhand der aktualisierten BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.francke-halle.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: 04.01.2022
Die Webseite ist bis auf wenige Punkte barrierefrei angelegt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Der Webauftritt wird nicht in Gebärdensprache übersetzt. (unverhältnismäßige Belastung)
  • Nicht alle Fotos sind mit einem Alternativtext unterlegt. Das betrifft insbesondere Abbildungen aus dem Bereich der aktuellen Arbeit/ Projekte in den Kinder- und Jugendeinrichtungen. Wir bemühen uns durch regelmäßige Schulungen die Redakteur:innen der Webseite dafür zu sensibilisieren.
  • Das Kontaktformular ist eventuell nicht barrierefrei. (Prüfung bis Juni 2023)
  • Das Angebot zur leichten Sprache wird laufend ergänzt.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle

Dr. Kerstin Heldt
Leiterin Kommunikation und Veranstaltungen
E-Mail: oeffentlichkeit [at] francke-halle.de
Telefon: +49(0)345 2127 404

Bei Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular unter »Nachricht schreiben«

Kontakt zur Landesfachstelle für Barrierefreiheit

Das Land Sachsen-Anhalt richtet laut Änderungsbeschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt §17a eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ein.

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: +49 3923 751 - 175
E-Mail: landesfachstelle@ukst.de

Info

Dieses Angebot wurde nach den Kriterien der bundesweiten Kennzeichnung »Reisen für Alle« eingestuft und ist berechtigt, im Zeitraum April 2023 - März 2026 die Auszeichnung »Barrierefreiheit geprüft« sowie die dazu gehörigen Piktogramme zu führen und vertragsgemäß zu nutzen.