Die Franckeschen Stiftungen bewerben sich um die Aufnahme in die Liste der Weltkulturerbestätten der UNESCO.
UNESCO-Bewerbung

Weltkulturerbestätten sind im Unterschied zum immateriellen Kulturerbe (z.B. dem Orgelbau und der Orgelmusik, der Falknerei oder der Italienischen Küche) oder dem Weltdokumentenerbe (z.B. der Gutenbergbibel oder der Himmelsscheibe von Nebra) materielles Kulturerbe. Es handelt sich um eine sogenannte »site based convention«. D.h., in die Liste werden Architekturen, Monumente, archäologische Stätten oder ganze Gebäudeensembles in ihrer Verbindung mit einer oder mehreren prägenden und weltweit bedeutenden Ideen eingeschrieben. Auf dieser Liste sind aktuell (Stand: 15.01.2026) insgesamt 1248 Kultur- und Naturerbestätten verzeichnet, denen ein außergewöhnlicher universeller Wert für die gesamte Menschheit zugesprochen worden ist.
Die Bewerbung der Franckeschen Stiftungen stellt die frühneuzeitliche Schularchitektur des einzigartigen barocken Gebäudeensembles in den Mittelpunkt. Kerngedanke der von August Hermann Francke (1663–1727) gegründeten und bis 1750 fertiggestellten Schulstadt war eine Bildung und Erziehung für Kinder aller sozialen Schichten, für Jungen und für Mädchen. Diese weitgreifende Idee ist in Halle erstmals in der westlichen Welt an einem Ort baulich ganzheitlich umgesetzt worden.

Die erste, neugeschaffene Stufe des Welterbe-Antragsverfahrens stellte das sogenannte Preliminary Assessment Format dar, das die Stiftungen im Sommer 2024 bei ICOMOS International, der Prüfbehörde für die UNESCO eingereicht haben. Im Oktober 2025 hat ICOMOS ihren Report dazu übermittelt. Darin wird den Stiftungen Welterbewürdigkeit attestiert und die im Preliminary Assessment Format begründete Lücke an »Bildungsbauten« auf der Welterbeliste anerkannt.
Dieser positive Zwischenbericht bedeutet nicht bereits die Aufnahme in die Liste, sondern bildet die Grundlage, nun einen Vollantrag auszuarbeiten. Auf diesen Weg haben sich die Stiftungen nun begeben, nachdem 2016 ein erster Antrag, der das Waisenhaus und die Sozialarchitektur zum Thema hatte, zurückgezogen worden war. Die Franckeschen Stiftungen stehen seit 1999 auf der deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) für das Weltkulturerbe der UNESCO.
Am zweiten Welterbeantrag der Franckeschen Stiftungen arbeitet seit Mitte 2021 ein Team bestehend aus Prof. Dr. Holger Zaunstöck und Dr. Thomas Grunewald. Zusammen mit der Direktorin, Frau Dr. Marianne Schröter, der Bundesbeauftragten für UNESCO Angelegenheiten im Auswärtigen Amt, der Staatskanzlei der Landes Sachsen-Anhalt, Verterter:innen des Landesdenkmalamtes und weiterer externer Expert:innen bilden sie das Nominierungsteam für den Welterbeantrag.





