Erbschaften und Legate
Im deutschen Erbrecht existiert die sogenannte "Testierfreiheit". Das heißt, sie können Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen aufteilen oder auch einen Alleinerben einsetzen. Voraussetzung für beides ist die Verfassung eines Testamentes. Dabei können Sie auch öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie die Franckeschen Stiftungen bedenken. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen:
Erbschaften
In Ihrem Testament können Sie die Franckeschen Stiftungen als alleinigen Erben oder Miterben des Nachlasses einsetzen.
Legate
Mit einem Legat vermachen Sie den Franckeschen Stiftungen in Ihrem Testament eine von Ihnen gewählte Summe. Diese können Sie den Stiftungen entweder zu einer
satzungsgemäßen Nutzung oder für einen besonderen, von Ihnen gewählten Zweck, vermachen. Beispielsweise für die Sanierung eines bestimmten Gebäudes oder die Unterstützung der Forschungsarbeiten.
Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zu diesem Thema und geben Ihnen weitere Informationen. Wenden Sie sich dafür bitte an
Dr. Thomas Müller-Bahlke
Direktor
Tel: +49(0)345-2127 400
Fax: +49(0)345-2127 418
Adresse
Franckesche Stiftungen zu Halle
Franckeplatz 1, Haus 37
06110 Halle an der Saale









