Zustiftungen
Mit einer Zustiftung vermachen sie den Franckeschen Stiftungen ein Vermögen, anteilig oder vollständig, welches dann Teil des Stiftungsvermögens wird. Ihre Zustiftung muss in Gänze erhalten bleiben, nur dessen Zinserträge dürfen der
Satzung der Franckeschen Stiftungen gemäß verwendet werden.
Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zu diesem Thema und geben Ihnen weitere Informationen. Wenden Sie sich dafür bitte an
Dr. Thomas Müller-Bahlke
Direktor
Tel: +49(0)345-2127 400
Fax: +49(0)345-2127 418
Adresse
Franckesche Stiftungen zu Halle
Franckeplatz 1, Haus 37
06110 Halle an der Saale









